Gewerbemietverträge in Deutschland unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten von Wohnraummietverträgen:
- Längere Mindestmietlaufzeiten (oft 3 bis 10 Jahre)
- Weniger Mieterschutz im Vergleich zu Wohnraummieten
- Größere Verhandlungsspielräume bei den Vertragsbedingungen
- Andere Kündigungsfristen (typischerweise 6 bis 12 Monate)
- Instandhaltungspflichten liegen häufig beim Mieter
- Umsatzsteuer kann anfallen (in den meisten Fällen 19 %)
- Mieterhöhungen können an Inflationsindizes gekoppelt sein
Es wird empfohlen, Gewerbemietverträge vor der Unterzeichnung von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen.